Man könne stolz auf das Reformprojekt der neuen Grundsteuer sein. Diese Aussage wird wohl wenigen Immobilieneigentümern über die Lippen kommen. Doch die SPD-Fraktion hatte sich bei einer Aussprache Anfang März im Finanzausschuss des Bundestages noch entsprechend geäußert. Es gebe eine „hohe Akzeptanz“ für die Reform.
Das war schon damals eher zum Lachen. Heute ist es das noch viel mehr. Denn die tatsächliche Akzeptanz bekommen Finanzbeamte landauf und landab zu spüren. Oder eher: wie gering sie ist. Schätzungen zufolge haben schon drei bis vier Millionen Immobilieneigentümer Einspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung Verfassungswidrige Grundsteuer? So legen Sie Einspruch ein

Die reformierte Grundsteuer könnte verfassungswidrig sein. Dafür gibt es immer mehr Anhaltspunkte. Experten raten zum Einspruch gegen die nun eingehenden Bescheide. Wie das geht? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
LESEN SIE JETZT WEITER
4 Wochen für 0€
- Sofortzugang zu allen Inhalten von WiWo+
- Exklusiver Zugriff auf eMagazin & App
- Jederzeit kündbar
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?