„Das ist eine Mammutaufgabe, die uns vor die Füße geworfen wird“, schimpft Marina von der Warth, Personalchefin beim Softwareentwickler Prodot in Duisburg. Der Grund für ihre Empörung: die Novelle zum Nachweisgesetz. Sie dürfte nicht nur Marina von der Warth, sondern auch vielen anderen Personalabteilungen in der Republik reichlich Arbeit bescheren.
Vom 1. August 2022 an, so will es die neue Regelung, muss jeder Arbeitgeber – egal, wie groß oder klein das Unternehmen ist – beim Abfassen seiner Arbeitsverträge sehr genau sein. Mehrere, auch individuell anzupassende Regelungen wie etwa Überstundenregelungen müssen dann in die Arbeitsverträge entweder hineingeschrieben oder angepasst werden. Nur: „Die meisten Arbeitgeber haben noch nicht auf dem Schirm, was jetzt auf sie zukommt“, sagt Marcus Iske, Arbeitsrechtler bei Fieldfisher.